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PERSONENBEFÖRDERUNGSSCHEIN


Ihr Weg zur Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung (PERSONENBEFÖRDERUNGSSCHEIN PSCHEIN)


SCHRITT 1:
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu beantragen:
• Wohnsitz in Deutschland
• Mindestens 21 Jahre
• EU-Führerschein Klasse B seit mindestens 2 Jahren
• Nicht mehr als „2 Punkte in Flensburg“
• keine Einträge im Führungszeugnis


SCHRITT 2:
Ärztliche Untersuchung der Fahreignung
Für die ärztliche Untersuchung kontaktieren Sie bitte einen Arbeits- oder Verkehrsmediziner.
Auf Anfrage können wir Ihnen auch Ärzte empfehlen. Die Kosten für die Untersuchung betragen ca. 160,00 EUR. Diese müssen direkt in der Praxis bezahlt werden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Untersuchung mit. Wenn Sie Brillenträger sind, bringen Sie bitte Ihre Brille zum Sehtest mit.

Die Untersuchung besteht aus drei Teilen:
• Ärztliche Untersuchung
• Testpsychologische Untersuchung
• Augenärztliche Untersuchung


SCHRITT 3:
Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung Die Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen Sie bei der Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort:
Führerscheinstelle Stadt Mainz
Elly-Beinhorn-Str. 16, 55129 Mainz
Telefon: 06131-122424
E-Mail: personenbefoerderung-fahrschulwesen@stadt.mainz.de

Beantragen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Mietwagen (Kosten: 42,60 EUR) und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde der Belegart 0 (Kosten 13,00 EUR). Die Kosten sind direkt vor Ort zu bezahlen.
Bitten bringen Sie Ihren
• Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung,
• EU-Führerschein sowie
• die ärztliche Bescheinigung mit.
Die Prüfung Ihres Antrags dauert ca. 2-6 Wochen. Sie bekommen dann einen Brief, wann und wo Sie die Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung abholen können.
Diese Vorgehensweise ändert sich jedoch von Behörde zu Behörde und ist nur ein Leitfaden.

Rufen Sie uns an - Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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